Brandschutz bei Events: Das gilt es neben Feuerlöschern & Co. zu beachten
Egal ob Open Air oder in einer Veranstaltungshalle – prinzipiell gelten bei Events die Vorgaben des Brandschutzes und deren Umsetzung. Denn besonders bei Veranstaltungen sind oftmals tausende von Menschen vor Ort, die im Brandfall erstens so schnell wie möglich aus dem Gebäude oder vom Gelände gelotst werden müssen und zweitens grundsätzlich geschützt werden sollten. Zudem steht auch die Existenz der Event-Location auf dem Spiel und sollte bei einem Brandfall nicht komplett in Schutt und Asche liegen.
Fangen wir mal mit dem ersten Punkt an, den es zu beachten gibt:
Die Brandschutzordnung
Im Brandfall gibt eine Brandschutzordnung die Regeln vor, wie sich die Personen vor Ort zu verhalten haben. Brandschutzordnungen sind höchst individuell, da diese immer an das entsprechende Unternehmen, in diesem Fall an die Event-Location angepasst sein müssen. Eine universelle Vorlage hierzu werden Sie daher nicht finden. Wie Feuerlöscher muss auch die Brandschutzordnung alle zwei Jahre überprüft werden und an die aktuellen Gegebenheiten, bspw. bei einem Umbau angepasst werden. Eine Brandschutzordnung setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
Teil A) regelt das Verhalten der Personen, die sich im Gebäude befinden. Im Fall eines Events also die Besucher bzw. Teilnehmer
Teil B) spricht die Mitarbeiter des Unternehmens/ der Event-Location an
Teil C) richtet sich an die Mitarbeiter mit Brandschutz-Tätigkeit
Für Events/ Veranstaltungen ist besonders der Teil A der Brandschutzordnung wichtig, da dieser gut sichtbar für die Besucher ausgehängt werden muss. Dieser zeigt die relevantesten Verhaltensregeln mit leicht verständlichen Piktogrammen auf. Jetzt fragen Sie sich, wer Ihnen solch eine Brandschutzordnung erstellen kann. Hierfür gibt es speziell geschulte Brandschutzbeauftragte, die Sie entweder fest für Ihr Unternehmen anstellen oder extern beauftragen können.
Brandschutz in Versammlungsstätten
Weiterhin ist die sogenannte Versammlungsstättenverordnung (VStättV) – ausgeschrieben „Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten“ für Events und Veranstaltungen vorrangig zu berücksichtigen. Denn diese Verordnung regelt den Bau und den Betrieb von Versammlungsstätten. Diese Versammlungsstätten können u.a. Versammlungsräume, ausgelegt für mehr als 200 Besucher oder auch Sportstadien für mehr als 5.000 Besucher sein. Die VStättV umfasst so einiges, weswegen wir für Sie das wichtigste zusammenfassen:
1) Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen
Der §19 der VStättV gibt vor, dass Versammlungsräume mit ausreichend Feuerlöschern bestückt sein muss. Hier gilt, wie immer, dass Feuerlöscher gut sichtbar und leicht zugänglich montiert sein sollten. Also bitte nicht hinter dem Bühnen-Vorhang verstecken. Umfasst Ihre Event-Location sogar mehr als 1.000 m² Fläche sind ausreichend Wandhydranten ebenso gut sichtbar und leicht zugänglich an geeigneten Stellen anzubringen.
2) Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
Diese Art der Brandschutz-Vorkehrung ist auch bei Veranstaltungsräumen mit mehr als 1.000 m² zu berücksichtigen. Hier müssen entsprechend Brandmeldeanlagen mit automatischen und nicht automatischen Brandmeldern vorhanden sein. Zudem müssen diese über Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen verfügen. Denn hiermit können im Brandfall Anweisungen gegeben werden.
3) Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr
Jeder kennt das Schild „Rettungsweg freihalten“. Genau darum geht es im §31 der Versammlungsstättenverordnung. Denn diese Rettungswege, Zufahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen müssen dauerhaft für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst freigehalten werden. Ist die Veranstaltung in vollem Gange, müssen die Türen von Rettungswegen unbedingt offenbleiben, sprich nicht verschlossen sein.
4) Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan
§32 gibt vor, wie viele Plätze in den Veranstaltungsräumen vorhanden sein dürfen und auch deren Anordnung. Diese Anzahl und Anordnung wird vom genehmigten Bestuhlungs- und Rettungswegeplan vorgegeben und darf nicht geändert werden. Dieser Plan muss gleich am Haupteingang bzw. in der Nähe gut sichtbar aufgehängt werden.
5) Vorhänge, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen
Auch hier müssen bestimmte Brandschutz-Vorgaben berücksichtigt werden. So dürfen beispielsweise die Vorhänge von Bühnen aus mindestens schwerentflammbarem Material bestehen. Bei Requisiten ist normalentflammbares Material ausreichend. Aber nicht nur auf der Bühne gibt es Vorgaben, sondern auch in Fluren und Treppenräumen. Hier muss die Deko aus nichtbrennbarem Material bestehen. Wiederum sollte brennbares Material natürlich auch nicht direkt vor Zündquellen, wie Scheinwerfern oder Heizstrahler positioniert werden. Dann strahlt nämlich nicht mehr nur der Scheinwerfer.
6) Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen
Sie wollen so richtig Rabatz auf Ihrer Veranstaltung machen? Feuerwerk und alles was dazu gehört? Ganz so einfach ist das nicht. Grundsätzlich ist der Einsatz von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsgefährlichen Stoffen verboten. Jedoch sind Ausnahmen möglich, wenn die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall mit der Feuerwehr abgestimmt wurden. Die Pyrotechnik muss natürlich dann auch von einem nach Sprengstoffrecht geschulten Mitarbeiter überwacht werden. Auch das Thema Rauchen gehört prinzipiell zu einer der Verbote auf Veranstaltungen, zumindest auf Bühnen und Szeneflächen sowie in Werkstätten und Magazinen. Darsteller und Mitwirkende sind von diesem Verbot während der Proben nicht betroffen und auch wenn das Rauchen in der Art der Veranstaltung begründet ist.
7) Brandschutz im Freien
Auch bei Veranstaltungen im Freien gilt die soeben beschriebene Versammlungsstättenverordnung. Insbesondere dann, wenn mehr als 1.000 Besucher teilnehmen, dein Event Szeneflächen (Bühnen) und Sportanlagen mit Tribünen umfasst und keine fliegenden Bauten aufgebaut sind. Fliegende Bauten? Was ist das denn bitte? Gute Frage! Fliegende Bauten sind dazu geeignet wiederholt aufgebaut und abgebaut zu werden. Hierunter zählen beispielsweise Fahrgeschäfte auf der Kirmes im Ort: Riesenrad oder Autoscooter, aber auch Festzelte.
In der Vorbereitung einer Veranstaltung und auch währenddessen ist auf jeden Fall einiges zu beachten, insbesondere was den Brandschutz betrifft. Um Ihnen einen Schritt zu erleichtern, bietet die Firefly Crew geeignete Feuerlöscher zur Tages- oder Wochenend-Miete an. So erhalten Sie Ihre geprüften Feuerlöscher ganz bequem per Post von uns für die Dauer Ihres Events. Anschließend können Sie diese wieder einfach per Retourenlabel an die Firefly Crew zurückschicken. Der Vorteil hierbei liegt darin, dass Sie sich keine Feuerlöscher extra für Ihr „Wochenend- oder Tages-Event“ kaufen müssen. Denn sind wir mal ehrlich, nach dem Event finden die Feuerlöscher in wenigsten Fällen noch einen Gebrauch, nehmen Platz weg und stehen nur in der Ecke rum. Wir übernehmen für Sie also auch die Lagerung bis zum nächsten Event.
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