Brandschutz in meiner Wohnung. Wer ist zuständig? (Teil 2 – Feuerlöscher)

Muss sich der Vermieter oder der Mieter um den Brandschutz kümmern? (Teil 2 – Feuerlöscher)

Sie wissen nun bereits alles zum Thema Rauchmelder und wer hier für Anschaffung und Wartung zuständig ist. Wie sieht es aber bei Feuerlöschern aus? Sind diese überhaupt Pflicht im privaten Bereich? 

Grundsätzlich sind Feuerlöscher bzw. die Anschaffung eines Feuerlöschers in der eigenen oder angemieteten Wohnung oder Haus im Gegensatz zu Rauchmeldern nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wer also einen Feuerlöscher für zu Hause anschaffen möchte, muss hierfür auch selbst die Kosten tragen.  Grundlegend sind Feuerlöscher aber immer dann zu empfehlen, wenn Sachwerte zu schützen sind. Was zählt hierzu? Schauen wir uns mal als Beispiel einen Oldtimer-Liebhaber an. Der Oldtimer ist für den Besitzer sein geliebtes Baby und wird mit ein paar Schmuseeinheiten und sorgfältiger Pflege geschützt. Auch ein Oldtimer ist durch einen Kurzschluss oder Ähnlichem einer Brandgefahr ausgesetzt. So führt der Oldtimer-Liebhaber also vorsichtshalber einen Feuerlöscher mit sich, um seinen geliebten Sachwert im Brandfall zu schützen und schlimmere Folgeschäden zu vermeiden. 

Betrachten wir im nächsten Beispiel ein Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien. So empfehlen wir auch hier das Platzieren von ein bis zwei Feuerlöschern im Hausflur, auch wenn es keine vorgeschriebene Pflicht hierzu gibt. Denn kommt es zum Brand im Hausflur, so ist den Mietern der meist einzige Fluchtweg nach draußen versperrt und sie müssen zunächst auf die Feuerwehr warten. In dieser Wartezeit kann sich das Feuer schnell ausbreiten. Steht ihnen jedoch ein Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe zur Verfügung können Sie Schlimmeres vermeiden, indem Sie sich den Fluchtweg nach draußen frei löschen und sich und Ihre Liebsten aus der Brandgefahr befreien. 

Weiterhin sind Feuerlöscher natürlich auch sinnvoll, wenn sich beispielsweise wertvolle Elektrogeräte zu Hause befinden. Denn zwei Drittel aller Brände in Deutschland sind Elektrobrände. Diese gilt es zu vermeiden, indem Sie einen geprüften Feuerlöscher parat stehen haben. So kann der Elektrobrand gleich zu Beginn von einem selbst abgelöscht werden und auch hier werden durch die schnelle Löschaktion weitere Folgeschäden vermieden. 

Gleiches gilt auch für den eigenen Wohnwagen oder das Wohnmobil. Auch hier gibt es wieder keine vorgeschriebene Pflicht für Feuerlöscher. Jedoch ist dies mit unserem Oldtimer-Liebhaber zu vergleichen. Wollen Sie Ihren Sachwert, in diesem Fall das Wohnmobil oder Wohnwagen schützen, so empfehlen wir Ihnen einen geprüften Feuerlöscher mitzuführen. 

Ein letztes Beispiel, welches die Empfehlung zu einem Feuerlöscher verdeutlicht, ist das Wohnen auf einem Bauernhof. Besonders in alten Gebäuden, wie es meist bei einem Bauernhof der Fall ist, liegen oftmals noch veraltete Leitungen und überholte Elektroanschlüsse. Besonders hier gilt eine nicht zu unterschätzende Brandgefahr. Bewohnen Sie den Bauernhof ohne gewerbliche Tätigkeit, ist auch in diesem Fall keine Feuerlöscher-Pflicht vorgeschrieben. Doch zu empfehlen ist es wiederum, um vor allem Tiere und Personen im Brandfall zu schützen. Betreiben Sie den Bauernhof gewerblich, wird das Platzieren von Feuerlöschern zur Pflicht. Denn sobald auch nur ein Mitarbeiter über Ihr Gewerbe beschäftigt ist oder auf dem Gelände Kundenverkehr herrscht, fällt dies unter den gewerblichen Brandschutz und Feuerlöscher sind zwingend anzuschaffen und auch warten zu lassen. Hierzu erfahren Sie mehr im Blogbeitrag „Feuerlöscher im Betrieb. Was muss ich alles beachten?“.

Gleiches wie bei der Anschaffung gilt auch bei der Wartung eines Feuerlöschers im privaten Umfeld. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihren Feuerlöscher zu Hause regelmäßig warten zu lassen. Aber nehmen wir uns hierzu mal das Beispiel der Inspektion Ihres Autos. Die Inspektion an sich müssen Sie auch nicht zwingend durchführen lassen, machen es aber dennoch, um mit Ihrem Auto weiterhin sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein und so auch Ihre Liebsten im Auto zu schützen. Genau so ist es auch bei der Wartung eines Feuerlöschers. Sie müssen den Feuerlöscher natürlich nicht warten lassen, so gehen Sie aber auch die Gefahr ein, dass im Brandfall, wenn Sie den Feuerlöscher benutzen müssen, dieser defekt ist und Ihnen nicht weiterhilft. Letztendlich ist also die Wartung eines Feuerlöschers genauso sinnvoll wie die Inspektion Ihres Autos.

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