Feuerlöscher im Betrieb. Was muss ich alles beachten?

Feuerlöscher im Rahmen des gewerblichen Brandschutzes sind gesetzlich vorgeschrieben 

Die kleine Mode-Boutique um die Ecke. Der leckere Imbiss nebenan. Das familiengeführte Elektrofach-Geschäft im Ort. 

Egal welche Art von Gewerbe Sie betreiben, ob klein oder groß, ob ein Mitarbeiter oder hundert Mitarbeiter, grundsätzlich gelten hier die gesetzlichen Vorgaben zum betrieblichen Brandschutz. Auch wenn wir von einer One-Man-Show ausgehen, in Ihrem Büro aber Kundenbesuche stattfinden, greifen auch hier die gesetzlichen Vorschriften zum gewerblichen Brandschutz. Das heißt, ab der Beschäftigung eines Arbeitnehmers oder bei regelmäßigem Kundenverkehr in Ihrem Geschäft sind Sie als Unternehmer dazu verpflichtet, geprüfte Feuerlöscher vor Ort zu haben. 

Hiermit ist also die Frage, ob Feuerlöscher im gewerblichen Umfeld freiwillig oder verpflichtend sind, schon mal geklärt. Aber wie viele Feuerlöscher benötige ich denn jetzt in meinem Imbiss oder meiner Mode-Boutique? Das ist eine gute und auch wichtige Frage. 

Die Anzahl der benötigten Feuerlöscher ergibt sich aus der Nutzungsart Ihres Betriebes sowie der Größe Ihrer gewerblich genutzten Fläche. Gehen wir hierzu mal ein Beispiel Schritt für Schritt durch:

Ihre Mode-Boutique hat eine Gesamt-Fläche von 50m². So errechnet sich die Anzahl der benötigten Feuerlöscher nach dieser Fläche, allerdings zunächst in Löschmitteleinheiten. Dies ist die offizielle Hilfsgröße zur Ermittlung der Anzahl von Feuerlöschgeräten. So hat bspw. ein 6 Liter – Schaum-Feuerlöscher der Firefly Crew 9 Löschmitteleinheiten. Neben der Flächenberechnung muss aber auch noch ein weiterer Faktor berücksichtigt werden: Die Einstufung der Brandgefährdung. Hier spricht man von einer normalen Brandgefährdung und einer erhöhten Brandgefährdung. Zu unserem Beispiel der Mode-Boutique zurück, besteht in diesem Fall eine normale Brandgefährdung. 

Alle Gebäude oder Räumlichkeiten, die zu einer Büro- oder Büro-ähnlichen Nutzung im Einsatz sind, werden unter einer normalen Brandgefährdung eingestuft. Weitere Beispiele hierzu sind Kindertagesstätten oder auch Ausstellungsflächen, wie ein Küchen-Aussteller. 

Zu einer erhöhten Brandgefährdung zählen alle Gewerbe bzw. deren Räumlichkeiten, die nicht nur als Büro genutzt werden. Beispiele hierfür sind Werkstätten, Lagerhallen oder auch Produktionen. Warum hier eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt? Aufgrund der Maschinen und Anlagen, die dort im Einsatz sind. 

Führen wir unser Beispiel der Mode-Boutique mal zu Ende. Wir haben also eine Fläche von 50m², eine normale Brandgefährdung vorliegen und einen gleichmäßig aufgeteilten Raum. So benötigt die Mode-Boutique um die Ecke bei einer normalen Brandgefährdung 6 Löschmitteleinheiten. In diesem Fall würde man einen Schaum-Feuerlöscher (6 Liter) einsetzen, der bei Firefly aus 9 Löschmitteleinheiten besteht. Schließlich benötigt die Mode-Boutique 1 Feuerlöscher, um den Brandschutz fachgerecht abzubilden. Zur Ermittlung Ihres Bedarfs hilft Ihnen der Firefly-Rechner für Feuerlöscher.

Wir haben gerade von einem gleichmäßig aufgeteilten Raum gesprochen. Das hat einen bestimmten Grund. Denn weiterhin ist im gewerblichen Umfeld auch darauf zu achten, dass zwischen einem Feuerlöscher und dem nächsten Feuerlöscher maximal 20 Laufmeter dazwischen liegen. Die Betonung liegt hier auf Laufmeter. Steht bspw. ein Büro-Schrank oder Ähnliches auf dem Weg zwischen den beiden Feuerlöschern, so erhöhen sich die Laufmeter, da man zunächst um den Schrank herumlaufen müsste. Würde sich also bspw. die Mode-Boutique über einen schmalen, langen Raum erstrecken, so würde in diesem Fall, trotz Flächenberechnung 1 Feuerlöscher eventuell nicht ausreichen, da die vorgegebenen 20 Meter nicht eingehalten werden können. 

Sie konnten also schon feststellen, dass der Bedarf an Feuerlöschern je nach Räumlichkeit oder Gebäude variieren kann und eine fachgerechte Beratung notwendig ist.

Gehen wir von einer erhöhten Brandgefährdung aus, spielen zur Bedarfsermittlung von Feuerlöschern auch noch weitere Faktoren eine wichtige Rolle. Von einer Produktionsstätte ausgehend, erfordert bspw. das Benutzen einer Laser-Maschine weitere Beurteilungskriterien. So liegt in diesem Fall eine erhöhte Brandgefahr durch die Hitze des Lasers vor. Dieser Arbeits- bzw. Maschinen-Platz ist nochmal zusätzlich zu betrachten und benötigt einen weiteren Feuerlöscher. Die Auswahl des passenden Feuerlöschers richtet sich dann je nach der Beurteilung bzw. Gefährdung durch die Maschine.

Zuletzt ist von Unternehmen für das passende Brandschutz-Paket eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und den Brandschutz-Fachfirmen vorzulegen. Das Zur Verfügung stellen einer Gefährdungsbeurteilung liegt in der Verantwortung des Unternehmens und kann entweder selbst vom Unternehmer, durch einen intern, geschulten Brandschutzbeauftragten oder durch einen extern, geschulten Brandschutzbeauftragten oder Sicherheitsbeauftragten durchgeführt werden. Führt der Unternehmer eigenständig die Gefährdungsbeurteilung durch, steht er allerdings auch in der Haftung hierfür. Daher empfehlen wir, die Gefährdungsbeurteilung immer durch ein geschultes Fachpersonal ausführen zu lassen.

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